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SNEL, EN 81-80 – Umsetzung in der Schweiz
SNEL = Safety Norm for Existing Lifts oder
Sicherheits-
norm für bestehende Aufzüge (ESBA-Richtlinie zur
Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge).
Sie ist
eine europäische
Sicherheitsnorm (EN 81-80,
herausgegeben von der
CEN),
welche am 01.07.04 als
SIA-Norm 370.080:2003
in der Schweiz publiziert wurde.
Das Hauptziel der SNEL besteht darin, die existierenden
Aufzüge in Europa an die
heutigen Sicherheitsstandards
anzupassen und die
Anzahl Unfälle zu reduzieren.
Der Priorisierungsprozess, durchgeführt von massge-
blichen Kreisen der Industrie,
der Behörden und
Benutzer, hat für die Schweiz ergeben, dass Unfall-
ereignisse für
Benutzer alter Aufzüge am häufigsten auf
folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- fehlende Kabinentüren
- ungenügende Anhaltegenauigkeit
- fehlende Notrufeinrichtung
Fehlende Notrufeinrichtung
Ereignis:
Eingeschlossen im Aufzug ohne von der Aussenwelt
wahrgenommen zu werden.
Konsequenzen:
Erhebliche Beschränkung der
Bewegungsfreiheit.
Angstzustände können dadurch
ausgelöst werden.
Gegenmassnahme mit SNEL (SIA 370.080)
Pro Jahr werden rund 20'000 Personen in Aufzügen
eingeschlossen. Mit dem
Einbau von direkten Notruf-
systemen könnten mögliche Konsequenzen vermieden
werden.
Situation Europa
SNEL wurde in etlichen wichtigen CEN-Ländern, z.B.
Frankreich und Belgien, zum
Gesetz erklärt. Andere
Länder wie z.B. Deutschland, Österreich, Spanien und
Italien,
sind auf dem Weg dazu.
Situation Schweiz
In der Schweiz existieren ca. 140'000 Aufzüge, die vor
dem 1. Juli 2001 erstellt
worden sind.
Von den drei
Hauptrisiken (fehlende Kabinentüren, schlechte
Anhaltegenauigkeit,
fehlende Notrufeinrichtung) sind
ca. 40'000 Aufzüge betroffen.
Aufgrund mangelnder
Kenntnisse sowie infolge Fehlens einer eigentlichen
Lobby ist
bisher kein politischer Druck entstanden, die
SNEL in der Schweiz umzusetzen. Die
Kantone sind
für
die Gesetzgebung im Bereich der existierenden
Aufzüge zuständig.
Genf hat das Nachrüsten von
Kabinentüren gesetzlich verordnet. In Zürich besteht
eine Regelung über das Planungs- und Baugesetz
sowie die angehängte Bauverordnung.
In Fribourg macht das kant. Inspektorat für elektrische
Anlagen Kontrollen bei
Liften, jedoch nur bei der
Abnahme von Neuinstallationen und Ersatzanlagen.
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(vom Verband Schweizerischer Aufzugsunternehmen)
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